Grünschnitt im Garten

Regelung für die Grünschnittabgabe

Für die Abgabe von Rasenschnitt und Strauchschnitt im ASZ Hofsteig und bei den Grünschnitt-Sammelstellen in den Gemeinden, ist bereits seit 2018 eine freigeschaltete Mehrwert-Hofsteigkarte (Grünschnittkarte) erforderlich.

Diese ist personalisiert und öffnet während der Öffnungszeiten bei den Sammelstellen die Schranke zum Grünschnittbereich. Auf Verlangen zeigen Sie bitte Ihre Hofsteigkarte vor. Die Grünschnitt-Sammelstellen sind durch Kameras überwacht.

Die Abgabe von Grünschnitt ist nur für Bürger der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverbandes ASZ-Hofsteig möglich.
(Lauterach, Wolfurt, Schwarzach und Kennelbach)

Die Abgabe von Rasen- und Strauchschnitt per Fahrrad oder zu Fuss ist kostenlos!

Wo erhalte ich die Grünschnittkarte?

Die Hofsteigkarte kann in den Bürgerservicestellen der Gemeinden Lauterach, Schwarzach und Wolfurt oder beim ASZ Hofsteig für die Grünschnittabgabe freigeschaltet werden. Die Jahresgebühr gilt pro Kalenderjahr und Haushalt bzw. Grundstück. Ab 1. Dezember ist die Freischaltung für das Folgejahr möglich. Haushalte die bereits im Besitz einer Hofsteig-Mehrwertkarte sind, können diese in den Ausgabestellen verlängern lassen. Die Hofsteig-Mehrwertkarte muss zur Verlängerung mitgebracht werden.

Entgelte des ASZ Hofsteig

Wieviel Grünschnitt kann ich abgeben?

Die Abgabe in „haushaltsübliche Mengen“ pro Haushalt bzw. Grundstück ist mit der Jahresgebühr gedeckt. Darunter fallen der regelmäßige Strauch- und Rasenschnitt.

Eine Grundstücksrodung ist keine „haushaltsübliche Grünschnittmenge“.
Größe private Anlieferungen sind im ASZ-Hofsteig gegen Aufzahlung möglich (siehe Entgelte). Diese Lieferungen sind im ASZ-Info-Büro anzumelden.

Eine Übertragung der Karte auf andere Haushalte ist nicht gestattet. Ebenso ist eine gewerbliche Abgabe beim Pauschalbetrag nicht möglich.

Was passiert mit dem Grünschnitt?

Aus dem angelieferten Grünschnitt wird von der Firma Branner hochwertige Komposterde hergestellt.

Kreislaufwirtschaft mit EM-Erde

Was darf keinesfalls in den Grünschnitt?

Bretter, Pfähle, Bauschutt, Steine, Bodenaushub, kaputte Grünschnittsäcke, Blumentöpfe aller Art, Adventskränze, Dekorationsteile sowie sonstiger Restmüll.

Diese Störstoffe machen den Grünschnitt teuer und die Komposterde minderwertig. Gerne dürfen sich die Bürger am Grünschnittplatz gegenseitig belehren.